Behinderungsgrad noch in 2024 feststellen lassen und Steuervorteil sichern
Den Behindertenpauschbetrag nicht verschenken (Bildquelle: Tetiana/stock.adobe.com) Schon ein leichter Behinderungsgrad genügt, um von Steuervorteilen zu profitieren. Adipositas, Asthma, Diabetes, Bluthochdruck, ...